Globales Programm für Weiterempfehlungen durch Immobilienmakler
Teilnahmeberechtigte Makler
Die Regus Group gewährt lizenzierten Immobilienmaklern als Gegenleistung für eine erfolgreiche erste Herstellung eines Kundenkontakts und/oder Weiterempfehlung (nachfolgend „Weiterempfehlung“) ihrer Kunden, die zuvor noch nicht an Regus weiterempfohlen worden sind, eine Vergütung, sofern die Weiterempfehlung den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zur Folge hat.
Das Programm für Weiterempfehlungen durch Immobilienmakler ist Maklern von Gewerbe- und Wohnimmobilien vorbehalten, die ordnungsgemäß lizenziert sind und einen guten Leumund haben
Erstvereinbarung
Büros, Coworking, Campus, Enterprise, Mitgliedschaft: Die Vergütung wird wie folgt berechnet: 10 % des Anteils für den Arbeitsraum an der monatlichen Gebühr für den Dienstleistungsvertrag (maximal für die ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit).
Virtuelle Büros, Notfall-Büros: Die Vergütung wird wie folgt berechnet: 10 % der monatlichen Gebühr für den Dienstleistungsvertrag (maximal für die ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit).
Damit eine Provision gewährt werden kann, ist eine aktive Beteiligung erforderlich.*
Erweiterungen für Büros, Coworking, Campus
Erweiterungen für Büros, Coworking, Campus, Enterprise beziehen sich per Definition auf Kunden, die während der Laufzeit der Erstvereinbarung zusätzliche Arbeitsräume an einem bereits bestehenden Standort in Anspruch nehmen.
*Die Vergütung wird wie folgt berechnet: 10 % des Anteils für den Arbeitsraum an der monatlichen Gebühr für den Dienstleistungsvertrag (maximal für die ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit).
Der Immobilienmakler muss an der Entscheidung des Kunden, zusätzliche Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, aktiv beteiligt gewesen sein, um eine Provision erhalten zu können.*
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt wöchentlich nach Erhalt einer Rechnung.
Als Verkaufsabschluss zählt per Definition ein unterzeichneter Dienstleistungsvertrag, einschließlich Zahlung der Erstgebühr.
Rechnungen müssen innerhalb von 90 Tagen ab Verkaufsabschluss zugehe
Sämtliche Provisionen werden an die Maklergesellschaft und nicht an einzelne Makler gezahl.
Der maximale Zahlungsbetrag pro Einzeltransaktion ist auf 100.000 GBP bzw. Äquivalent in der jeweiligen Landeswährung begrenzt.
Sollte ein Kunde während der Laufzeit seines Vertrags in Zahlungsverzug geraten und die Zahlung der Provision ist bereits erfolgt, so stellt Regus dem Makler die bereits gezahlte Provision für die Dauer des Zahlungsverzugs des Kunden anteilig in Rechnung bzw. zieht diesen Betrag von zukünftigen Auszahlungsbeträgen ab.
Monatsverträge werden pro Monat, bis zu 12 Monate und solange gezahlt, wie der Kunde bestehen bleibt.
Zahlungsmethode
Sämtliche Zahlungen erfolgen per Überweisung, in Nordamerika per ACH.
Registrierung
Immobilienmakler müssen Interessenten über ein (beliebiges) Regus-Teammitglied, die Regus-Website oder einen anderen von Regus genehmigten Mechanismus weiterempfehlen
Im Vereinigten Königreich werden Weiterempfehlungen nur dann akzeptiert, wenn sie zuvor über agents.helpdesk@regus.com registriert wurden.
Für den Fall, dass zwei oder mehr Immobilienmakler einen Interessenten weiterempfehlen, erkennt Regus die erste offiziell eingegangene Weiterempfehlung an, soweit der Kunde keine anderslautenden Weisungen erteilt.
Regus behält sich das Recht vor, eine Weiterempfehlung abzulehnen, soweit der Kunde sich direkt an Regus gewandt hat, bereits Bestandskunde ist bzw. zuvor bereits durch einen anderen Immobilienmakler weiterempfohlen wurde.
Regus wird sich bemühen, den eine Weiterempfehlung aussprechenden Immobilienmakler innerhalb von drei Werktagen über abgelehnte Weiterempfehlungen zu informieren
Submittal of a referral to Regus alone indicates acceptance of our terms and conditions.
Regus behält sich das Recht vor, die vorliegende Richtlinie jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu widerrufen.
Anfragen
Richten Sie Anfragen aller Art bitte an GlobalBroker.Commissions@regus.com
* „Aktive Beteiligung“ bedeutet, dass der Makler Regus auf einem der zuvor genannten Wege über die Geschäftschance in Kenntnis set